Die Steuerfalle für Content Creator
Die Creator Economy boomt. Doch wer auf Instagram, YouTube, TikTok oder Twitch Geld verdient, wird steuerlich wie ein Unternehmer behandelt. Viele Influencer tappen gerade am Anfang in teure Steuerfallen. Wir zeigen Ihnen die fünf häufigsten Fehler.
1. Gratisprodukte nicht versteuern
Bekommen Sie von Unternehmen Kleidung, Technik oder Kosmetik zugeschickt und behalten diese? Das Finanzamt sieht darin eine sogenannte "Sacheinnahme", die einkommensteuerpflichtig ist. Ausnahmen gelten nur, wenn der Sender die Steuer bereits pauschal (§ 37b EStG) übernommen hat – lassen Sie sich das immer schriftlich bestätigen!
2. Keine Gewerbeanmeldung
Sobald Sie mit der Absicht handeln, dauerhaft Einnahmen zu erzielen (z. B. durch Werbeeinblendungen, Affiliate-Links oder Sponsorings), handeln Sie gewerblich. Eine Gewerbeanmeldung ist vom ersten Tag an Pflicht.

