Grenzüberschreitender Handel: Das müssen Sie steuerlich beachten
Wer als Online-Händler über Shopify, Amazon oder den eigenen Webshop Produkte ins EU-Ausland an Privatkunden (B2C) verkauft, muss sich unweigerlich mit der Umsatzsteuer im Bestimmungsland auseinandersetzen. Früher galten länderspezifische Lieferschwellen, die einen enormen bürokratischen Aufwand bedeuteten. Heute gibt es das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS).
Was ist das OSS-Verfahren?
Das OSS-Verfahren ermöglicht es E-Commerce-Unternehmen, ihre in anderen EU-Ländern anfallenden Umsatzsteuern zentral über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden und abzuführen.
Die wichtigsten Vorteile:

