AfA bei Immobilien 2026: Abschreibung optimal nutzen als Vermieter
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist der stärkste Steuerhebel für Immobilieninvestoren: Sie mindert jedes Jahr dein zu versteuerndes Einkommen, ohne dass Geld fließt. Trotzdem verschenken viele Vermieter hier Potenzial. So holst du das Maximum heraus.
Die AfA-Sätze 2026 im Überblick
Für vermietete Wohnimmobilien gilt: 3 % pro Jahr für Gebäude mit Fertigstellung ab 2023, 2 % für Baujahre 1925 bis 2022 und 2,5 % für Gebäude vor 1925. Abgeschrieben wird nur der Gebäudeanteil – Grund und Boden nutzt sich steuerlich nicht ab.
Degressive 5%-AfA für Neubauten
Für neue Wohngebäude mit Baubeginn zwischen dem 1.10.2023 und dem 30.9.2029 (bzw. Kauf im Jahr der Fertigstellung) gibt es die degressive AfA: 5 % vom jeweiligen Restwert pro Jahr. In den ersten Jahren schreibst du damit deutlich mehr ab als linear – ideal für Investoren mit hoher Steuerlast. Ein späterer Wechsel zur linearen AfA ist möglich.

